Datenschutz: Das neue DSG in der Schweiz im Vergleich mit der DSGVO in der EU E-Mail, Marketing Automation, CRM
Eine Datenverarbeitung ist bereits in der Konzeption technischer Datenverarbeitungsprozesse so zu gestalten, dass diese auf das Minimum beschränkt wird. Während die DSGVO abschließend den Informationskatalog regelt, ist hier offen, welche spezifischeren Informationen notwendig sein können, um Transparenz herzustellen. Es gibt außerdem ein neues Betroffenenrecht auf Datenübertragbarkeit, ähnlich wie in der DSGVO. Kommt die DSFA zu dem Ergebnis, dass bei der geplanten Datenbearbeitung trotz der vom Verantwortlichen vorgesehenen Maßnahmen ein hohes Restrisiko bestehen bleibt, muss eine Stellungnahme des EDÖB eingeholt werden.
Der Nutzer unserer Dienste jederzeit ein gesetzliches Anrecht auf Information und Kontrolle hat. Der Interessierte bestätigt mit aktivem Anwählen der entsprechenden Click-Box sowie ggfs. Whatsapp erhalten möchte sowie die zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die vorliegende Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
- Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung ist die interne systembezogene Auswertung sowie die Sicherstellung der technischen Sicherheit.
- Dies sind Informationen, die der Browser des Endgerätes des Nutzers automatisch versendet (siehe dazu Kap. 6.1).
- Das DSG sieht in Art. 10 DSG die Rolle des Datenschutzberaters vor, dessen Aufgaben dem Datenschutzbeauftragten der DSGVO ähneln.
- Alle Mitarbeitenden müssen jährlich eine Onlineschulung zum Datenschutz machen.
In der Schweiz sind lizenzierte Casinos von Betrug auszuschließen, da sie hohe bürokratische Hürden zu meistern haben, um ihr Geschäft ausüben zu dürfen. Kleinste Vergehen können die Existenz bedrohen, wodurch Schweizer Online Casinos viel Wert auf Seriosität legen. Welches das beste Online Casino ist, hängt von den Präferenzen des Spielers ab. Wir von Schweizercasinos.com können Mycasino, Casino777.CH, SwissCasinos, Jackpots.CH als seriöse Anbieter angeben.
Grundsätze der Datenbearbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der an einem Kauf interessierten Person und ist zu den genannten Zwecken für die Erfüllung des Vertrags und vorvertraglicher Massnahmen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ausserdem hat SWISS CASINOS ein berechtigtes Interesse, die Software E-GUMA des Software-Anbieters E-GUMA® für das Gutschein- und Ticketsystem zu nutzen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Login zu den Online-Geldspielen wird auf Verlangen des Spielkonto-Inhabers gesperrt und die für die Durchführung der Onlinegeldspiele erhobenen Personendaten werden anonymisiert. Die Spielbanken sind gesetzlich verpflichtet, die Identität der von einer Spielsperre betroffenen Personen für die anderen Spielbanken zugänglich zu machen (Art. 42 VSBG). Ausgetauscht werden vorschriftsgemäss die Personalien, die Art der Sperre (selbstbeantragt, angeordnet), das Ausstelldatum sowie der Name der Spielbank, welche die Sperre verhängt hat. Dieser Informationsaustausch erfolgt über eine zentrale Datenbank, an welche sämtliche Spielbanken in der Schweiz angeschlossen sind.
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist technisch notwendig, um eine Anzeige der Webseite auf dem Gerät des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Browser-Sitzung gespeichert bleiben. Die zusätzliche Speicherung in Logfiles erfolgt automatisch durch den Provider.
Datenschutzverstösse sind ein ernstes Anliegen in der heutigen digitalen Welt, und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat strenge Vorschriften und hohe Strafen eingeführt. Das neue DSG sieht eine erweiterte Berufsgeheimnispflicht für geheime Personendaten vor. Unter dem neuen DSG ist eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu melden.
Welche Strafen oder Konsequenzen drohen Unternehmen bei Verstößen gegen das Schweizer DSG?
Dabei werden Personendaten nur soweit ausgetauscht, als dies für die konkrete Fallbearbeitung notwendig ist. Die Kommission und Behörden dürfen Einsicht in die Daten verlangen, soweit diese zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages dienen. «Authentizität, Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit» sind die Säulen unserer Informationssicherheit und damit auch des Datenschutzes. Auf diesen Grundlagen basieren unsere Zielsetzungen im Bereich Datenschutz. Zur Umsetzung werden von SWISS CASINOS in den Bereichen Erfassung, Speicherung, Archivierung und Vernichtung von elektronischen und physischen Daten gängige moderne Sicherheitstechnologien und definierte Prozesse zur Qualitätssicherung eingesetzt.
Sie regelt den Datenschutz in der gesamten EU und hat Auswirkungen auf Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern verarbeiten. Suchtpräventionsmaßnahmen stellen ein essenzielles Kriterium für den Spielerschutz eines Online Casinos dar. So müssen digitale Spielbanken dafür sorgen, dass Kunden ihre Spiele-Accounts mit einem Zeit- oder Zahlungslimit versehen können. Jedes Online Casino ist verpflichtet, nur volljährige Spieler in ihrem Spielbetrieb aufzunehmen.
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Das Mitglied kann die Zustimmung zur Verwendung seiner Personendaten für Marketingzwecke jederzeit formlos widerrufen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der an Onlinegeldspielen interessierten Person und ist zu den genannten Zwecken für die Erfüllung des Vertrags und vorvertraglicher Massnahmen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Datenbearbeitung erfolgt ausserdem aufgrund der in der Tabelle im Kapitel 4.1 aufgeführten rechtlichen Verpflichtungen, der SWISS CASINOS unterliegt (Art. 6 Abs. lit. c DSGVO).
Es bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden. Damit konkretisiert es die Vorgaben zum Persönlichkeitsschutz aus der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 13 BV) und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 28 ZGB). Geschützt werden also nicht primär die Daten selbst, sondern die natürlichen Personen, über die Daten bearbeitet werden.
Seit Sommer 2019 gelten diese Einschränkungen, wodurch sich viele internationale Spielbanken aus dem Schweizer Markt zurückgezogen haben. Spielen bietet Unterhaltung, es birgt aber auch das Risiko der Spielsucht. In den Casinos werden die Spieler geschützt und spielsuchtgefährdete Personen können identifiziert und gesperrt werden. Spielbankenkommission ESBK überprüft die Massnahmen der Casinos gegen die Spielsucht regelmässig.
Solche Angebote stehen wie bei den Spielbanken (siehe Kap. 4.1) unter strenger staatlicher Aufsicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Analog zu den Angeboten in Spielbanken werden Personendaten nur soweit erhoben und bearbeitet, wie diese für die zwingende Erfüllung der gesetzlichen Auflagen und Sorgfaltspflichten (Bekämpfung von Geldwäscherei, Spielbetrug, Spielerschutz) notwendig sind. Das DSG normiert die Pflicht des Verantwortlichen, die betroffene Person über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren (Art. 19 DSG). Im Unterschied zum bisher geltenden Recht gilt diese Verpflichtung nicht nur für besonders schützenswerte Personendaten oder Bundesorgane, sondern stets. Im Unterschied zur DSGVO ist der Katalog mitzuteilender Informationen jedoch nicht abschließend formuliert. Der Verantwortliche hat der betroffenen Person stets die Identität und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Verarbeitungszweck und die Empfänger mitzuteilen.
Dabei haben wir uns darauf fokussiert, welche Zahlungsmittel Spielern am wichtigsten sind, um beliebte Spiele wie Blackjack oder Book of Ra zu erleben. Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig davon wo die Verarbeitung stattfindet, muss es die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Wenn ein internationaler Konzern personenbezogene Daten von EU-Bürgern in der Schweiz verarbeitet, muss er die DSGVO einhalten. Verstösst der Konzern dagegen, kann er von den Datenschutzaufsichtsbehörden in der EU mit Geldstrafen belegt werden.
Im Rahmen der DSFA sind die geplante Bearbeitung und die Risiken für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen zu beschreiben und Maßnahmen zu deren Schutz aufzuzeigen. Im digitalen Zeitalter finden sich schnell persönliche Informationen online – manchmal aktuell und gewollt, manchmal aber auch veraltet, irrelevant oder sogar schädlich. Viele Menschen möchten unliebsame Einträge in Suchmaschinen oder auf Webseiten löschen lassen.
Welche Möglichkeiten gibt es in der Schweiz und in der EU grundsätzlich, wie werden diese umgesetzt. Immer wieder klagen Betroffene über unerwünschte Inhalte, die man im Internet über sie findet. Sie fühlen sich durch die Inhalte in einem falschen Licht dargestellt und fürchten um ihren Ruf oder den Ruf ihrer Unternehmung. Dann wird insbesondere das Verlangen der Betroffenen nach Einhaltung des Datenschutzes gross. Bei den Kontaktformularen werden die erhobenen Angaben mittels der hinterlegten E-Mail-Adressen an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet und zur datentechnischen Sicherung zusätzlich im Content Management System (CMS) abgespeichert.
Auch handschriftliche Notizen mit Personendaten gemeint, was im DSG ebenso gilt. Laut dem Schweizerischen Datenschutzgesetz sind Firmen und Behörden dazu verpflichtet, auf Anfrage gesammelte Daten herauszugeben. Auch für Fotos gilt das Recht auf Löschung, insbesondere bei Veröffentlichungen ohne Ihre Zustimmung. Dabei ist das Recht am eigenen Bild zu beachten – Ausnahmen bestehen etwa bei berechtigtem öffentlichen Interesse oder journalistischer Berichterstattung. Das Recht auf Berichtigung sowie das Recht auf Löschung sind datenschutzrechtliche Individualrechte (wie Art. 8 DSG Auskunftsrecht, Art. 15 DSG Rechtsansprüche und Art. 25 DSG Ansprüche gegen Bundesorgane). Während das Recht auf Berichtigung explizit im Schweizer DSG erwähnt wird, kann das Recht auf Löschung indirekt aus Art. 4 DSG abgeleitet werden.
Insbesondere die Schweiz legt mit dem neuen Gesetz aus dem Jahre 2019 einen hohen Wert auf Regionalität und Sicherheit für Spieler. Das Hauptanliegen der Schweizer Regulierungsbehörden war und ist immer die Schaffung vertrauenswürdiger Plattformen gewesen. So soll den Benutzern einerseits der Spielspaß nicht verwehrt werden und andererseits das Geld sicher sein. Um unter optimalen Bedingungen zu spielen, ist es wichtig, ein Online Casino zu wählen, das optimale Sicherheit, eine vielfältige Auswahl an Spielen und schnelle Transaktionen bietet. Die besten Online Casinos zeichnen sich auch durch attraktive Boni, einen reaktionsschnellen Kundenservice und Zahlungsmethoden aus, die für Schweizer Spieler passend sind.
Farben und Elemente der Website sollten motivierend gestaltet sowie durchdacht sein, sodass der Spieler nicht die Lust am Spiel verliert. Denn ähnlich wie in einem Live Casino soll die hier verbrachte ausländische online casinos schweiz Zeit eine besondere sein, in der Spieler ihrem Alltag entfliehen können. Umso wichtiger ist eine benutzerfreundliche Struktur, damit Spieler mit unterschiedlichen Erfahrungsschätzen ohne Schwierigkeiten durch die verschiedenen Bereiche der Website navigieren können. Wie lang ein Kundenservice zur Verfügung steht – die Online Präsenz eines Casinos ist eines der wichtigsten Merkmale der Marke.